Allgemeine Verkaufsbedingungen für Privatkunden der INOCON GmbH, Rheinbach
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von uns abgegebenen Angebote und mit uns geschlossenen Verträge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers werden zur Gänze nicht anerkannt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: „Leistungen“) der INOCON GmbH (im Folgenden: „Inocon“).
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB unserer Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder Auftragsdurchführung werden diese nicht Vertragsinhalt.
Angebote und Vertragsschluss; Gegenstand der Leistungen Inocons
2.1 Angebote von Inocon sind freibleibend und für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig, falls nicht anders ausdrücklich erklärt.
2.2 Produktänderungen in Design, Farbe bzw. im technischen Bereich, die ausdrücklich der Qualitätsverbesserung des Produktes dienen, behält sich Inocon ohne Vorankündigung vor. Auf der Website veröffentlichte Bilder sind möglicherweise nicht farbecht bzw. können abweichen.
2.3 Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot, das Inocon binnen 14 Tagen annehmen kann. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Post, Telefax, E-Mail oder elektronisch übersandt werden.
2.4 Bei Bestellung mit der Zahlungsart Rechnung erfolgt die Annahme der Bestellung durch den Versand der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware.
2.5 Bei Bestellung mit der Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Annahme der Bestellung durch das Zusenden einer Rechnung, welche eine Zahlungsaufforderung enthält.
2.6 Umfang und Gegenstand der Leistungen von Inocon bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung. Den Angeboten beigefügte Unterlagen, Angaben auf der Website oder in Prospekten dienen lediglich der Information des Kunden.
2.7 Sofern der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags wünscht, sind die hierfür anfallenden Mehrkosten gesondert zu vergüten. In diesem Fall erstellet Inocon einen ergänzenden, freibleibenden Kostenvoranschlag, der dem Kunden in Textform zugesandt wird. Der Kunde kann seinen Auftrag auf der Basis dieses ergänzenden Kostenvoranschlags durch seine Unterschrift und Rücksendung per Post, Telefax oder E-Mail binnen 14 Tagen erteilen. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich sein ergänzendes Vertragsangebot, das Inocon binnen einer Woche annehmen kann. Der Vertrag über die ergänzenden, vom Kunden gewünschten Leistungen kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung von Inocon beim Kunden zustande. Die Auftragsbestätigung kann per Post, Telefax oder E-Mail übersandt werden.
Bestellungen im Online-Shop: Bestellvorgang; Vertragsschluss
3.1 Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren auf. Unverzüglich nach Eingang der Bestellung des Kunden erhält der Kunde per E-Mail eine automatisch erstellte Bestelleingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine verbindliche Annahme der Bestellung.
3.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der per E-Mail versandten Auftragsbestätigung beim Kunden oder mit Absendung der Ware zustande.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag
4.1 Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, d.h. per Telefon, E-Mail oder durch Bestellung im Webshop, steht dem Kunden als Verbraucher (§ 13 BGB) ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.
4.2 Vor Vertragsabschluss informiert Inocon den Verbraucher mit einer Widerrufsbelehrung über sein gesetzliches Widerrufsrecht.
4.3 Für den Widerruf des Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Preise; Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
5.2 Rechnungen sind binnen 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug.
5.3 Inocon ist berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe für die zu erbringenden Leistungen und die im Rahmen der Auftragsdurchführung zu tätigenden Aufwendungen (Materialkosten, Fremdleistungen, etc.) zu verlangen. Inocon ist berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat die Leistungen von Inocon jederzeit durch aktive Mitwirkungshandlungen zu fördern.
6.2 Der Kunde wird Inocon die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, insbesondere projektrelevante Informationen zum Stand der Technik, technische Zeichnungen, Unterlagen, Daten sowie Modelle und Prototypen, auf Anfordern unverzüglich zur Verfügung stellen.
6.3 Der Kunde hat für fehlerhafte oder unvollständige Informationen und Unterlagen sowie für deren Folgen für die Entwicklung und Produktion der Ware einzustehen, soweit sie auf die individuellen Vorgaben des Kunden zurückzuführen sind.
6.4 Auf nachträgliche Änderungen der an Inocon erteilten Informationen oder überlassenen Unterlagen hat der Kunde unverzüglich hinzuweisen. Inocon wird prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Änderungswünsche des Kunden, je nach Fortschritt der Produktion der Ware, noch umsetzbar sind und dem Kunden ggf. ein Nachtragsangebot unterbreiten. Ein Anspruch des Kunden auf eine Umsetzung nachträglich mitgeteilter Änderungen besteht nicht.
6.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig nach, wird Inocon von der Verpflichtung zur Leistungserbringung frei. Dies gilt insbesondere auch, wenn die vom Kunden gemachten Angaben unrichtig oder unvollständig sind.
Lieferung; Gefahrübergang; Leistungszeiten
7.1 Bei Bestellungen im Online-Shop erhält der Kunde per E-Mail eine Versandbenachrichtigung mit Angabe der Sendungsreferenznummer, sobald die Ware (Lagerware) das Logistikzentrum verlassen hat.
7.2 Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Versand- bzw. Transportkosten trägt der Kunde.
7.3 In der Auftragsbestätigung genannte Liefer-/Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
7.4 Ist Inocon vorübergehend aufgrund von nicht selbst zu vertretender Umstände daran gehindert, die geschuldete Leistung rechtzeitig – zu einem vereinbarten Liefertermin oder binnen einer vereinbarten Lieferfrist – zu erbringen, insbesondere aufgrund von nicht selbst zu vertretenden Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, behördlichen Verfügungen und Fällen höherer Gewalt, so ist Inocon für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. Die vereinbarte Leistungszeit verlängert sich um die Dauer des Leistungshindernisses. Wird die Auftragsausführung um mehr als drei Monate verzögert, so ist sowohl Inocon als auch der Kunde berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
Gewährleistung; Transportschäden
8.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung.
8.2 Erkennt der Kunde Schäden an der Transportverpackung (im Folgenden: „Transportschäden“), hat er diese bei Anlieferung der Ware durch das Transportunternehmen bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die der Kunde erst nach Auspacken der Ware erkennt, sind vom Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail oder Telefax) gegenüber Inocon anzuzeigen.
8.3 Macht der Kunde eigene Vorgaben zu Material, Konstruktion und Art der Ausführung der Leistungen, so produziert Inocon den Leistungsgegenstand entsprechend den Vorgaben des Kunden. Produziert Inocon nach Vorgaben des Kunden, übernimmt Inocon keine Gewährleistung für Mängel, die auf den Vorgaben des Kunden beruhen, es sei denn, die Fehlerhaftigkeit der Vorgaben des Kunden war Inocon bekannt.
Eigentumsvorbehalt
9.1 Inocon behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (im Folgenden: „Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
9.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Kunde hat Inocon unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die im Eigentum von Inocon stehende Vorbehaltsware erfolgen.
9.4 Lässt das Recht des Landes, in dem sich die Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, kann Inocon sich andere Rechte an der Vorbehaltsware vorbehalten, die an Stelle des Eigentumsvorbehalts treten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und beim Schutz dieser Rechte mitzuwirken.
Werkzeuge; Zeichnungen
10.1 Die für die Durchführung von Aufträgen des Kunden angefertigten Werkzeuge sind Eigentum von Inocon. Zur Herausgabe der Werkzeuge ist Inocon nicht verpflichtet. Inocon wird die Werkzeuge für die Dauer von zwei Jahren nach der letzten Lieferung an den Kunden aufbewahren; tätigt der Kunde nach Ablauf von zwei Jahren keine weitere Bestellung, für die das jeweilige Werkzeug benötigt wird, ist Inocon berechtigt, das jeweilige Werkzeug zu vernichten.
10.2 Die Kosten für Werkzeuge, die nach Zeichnungen oder Mustern des Kunden angefertigt werden, werdendem Kunden anteilig in Rechnung gestellt. Inocon behält sich das Recht vor, die Werkzeuge auch anderweitig zu verwenden.
10.3 Wenn Inocon Ware nach Zeichnungen, Modellen oder Mustern des Kunden produziert, steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Insoweit stellt der Kunde Inocon von Ansprüchen Dritter frei. Wird Inocon die Herstellung oder Lieferung der Ware von Dritten wegen eines Verstoßes gegen Schutzrechte Dritter untersagt, so ist Inocon ohne weitere Prüfung der Sach- und Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen und vom Kunden Ersatz der aufgewandten Kosten zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, Inocon von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und sämtliche erforderlichen Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr der Ansprüche zu übernehmen sowie Inocon mit den erforderlichen Informationen bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter nach besten Kräften zu unterstützen.
Haftung
11.1 Inocon haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen.11.2 Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haftet Inocon nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.
11.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Inocon nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.
11.4 Im Übrigen ist eine Haftung von Inocon ausgeschlossen.
11.5 Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
11.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Inocon.
Geheimhaltung und Datenschutz
12.1 Inocon ist verpflichtet, die persönlichen und geschäftlichen Daten des Kunden, die Inocon im Rahmen der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass der Kunde Inocon von dieser Pflicht entbindet oder gesetzliche Pflichten zur Offenlegung, z.B. gegenüber Behörden, bestehen.
12.2 Inocon ist verpflichtet, alle im Rahmen der Auftragsdurchführung erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen des Kunden und von als vertraulich gekennzeichneten Dokumenten und Informationen nur zur Durchführung des Auftrags zu verwenden und – auch nach Beendigung des Auftrags – vertraulich zu behandeln.
12.3 Die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten der Kunden verarbeitet Inocon unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.Anwendbares Recht; Streitbeilegung
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Inocon ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt daher an einem solchen Verfahren nicht teil.
Stand: September 2025